Gesellschaften werden errichtet und gelegentlich auch wieder auseinandergesetzt. Ich berate im Bereich des Mittelstandes bezüglich der Wahl der bestmöglichen Rechtsform unter zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekten. Meine Beratung umfasst die Fertigung von Gesellschaftsverträgen sowie aller zur Errichtung einer Gesellschaft erforderlichen Entwürfe. Je nach Wunsch des Mandanten achte ich entweder auf die bestmögliche Berücksichtigung seiner individuellen Interessen oder auf einen ausgewogenen Vertragsentwurf. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Notaren achte ich auf eine kurzfristige Erfüllung aller Anforderungen der Handelsregister, um eine schnellstmögliche Eintragung zu erreichen. Ich begleite Gesellschaften und/oder Gesellschafter bei gesellschaftsrechtlich relevanten Maßnahmen (beispielsweise im Rahmen von Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen, bei Kapitalerhöhung oder –herabsetzung, der sonstigen Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen, bei der Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführungsorganen).
Ich berate allerdings auch Gesellschafter und/oder Geschäftsführer im Rahmen streitiger gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, z.B. bei der Geltendmachung oder Abwehr gesellschaftsvertraglicher Ansprüche, bei dem Ausschluss von Gesellschaftern, der streitigen Abberufung von Geschäftsführern, der Kündigung, der Auflösung und der Auseinandersetzung von Gesellschaften, der Liquidation von Gesellschaften, der Abwehr von Haftungsansprüchen.
Das Leistungsspektrum im Bereich des Gesellschaftsrechts umfasst:
- Gesellschaftsrechtliche Beratung, insbesondere auch bezüglich der optimalen Rechtsform
- Fertigung aller erforderlichen Entwürfe zur Errichtung einer Gesellschaft
- Begleitung im Rahmen weitergehender gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen einschließlich der Fertigung aller erforderlichen Entwürfe (z.B. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhung und –herabsetzung)
- Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen (im Hauptsacheverfahren sowie im vorläufigen Rechtsschutz)
- Ermittlung von Abfindungsansprüchen bzw. Auseinandersetzungsansprüchen
- Beratung im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen (s. dazu auch Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht)
- Beratung mit konzernrechtlichem Hintergrund (Ergebnisabführungsverträge, Beherrschungsverträge)