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Unternehmensnachfolge

Icons-3D-RechtGute Unternehmensführung beinhaltet auch planvolle Gestaltung der Zukunft. Die richtige Nachfolgeplanung ist eine strategische Herausforderung für den Unternehmer und das Unternehmen. Dabei kommt es nicht nur auf die richtigen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Aspekte an. Auch familiäre und zwischenmenschliche Gesichtspunkte spielen in der Nachfolgeplanung eine große Rolle. Neben der Absicherung des Unternehmers muss die Unternehmensnachfolge für den Nachfolger auch wirtschaftlich darstellbar sein. Als Mitautor des Handbuchs „Unternehmensnachfolge“ im C.F.Müller-Verlag sowie aufgrund meiner umfangreichen praktischen Erfahrungen verfüge ich neben der erforderlichen fachlichen Expertise auch über die Sensibilität und das notwendige Fingerspitzengefühl, um gemeinsam mit dem Unternehmer und seinem Nachfolger auch für die außerjuristischen Fragestellungen eine optimale Lösung zu erarbeiten.

Von der ersten Nachfolgeüberlegung, über die Gespräche zwischen Unternehmer und Nachfolger, etwaige Finanzierungsgespräche bis zur Entwicklung einer Konzeption („Fahrplan“), dem Vertragsabschluss und der Abwicklung der Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen zur Seite.

Das Leistungsspektrum im Bereich der Unternehmensnachfolge umfasst:

  • Unterstützung bei der Auswahl des Nachfolgers
  • Analyse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
  • Ggf. Unternehmensbewertung
  • Planung der Unternehmensnachfolge unter rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten, z.B. durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf
  • Erarbeitung einer Konzeption zur Unternehmensnachfolge
  • Vertragliche Umsetzung der Unternehmensnachfolge (insbesondere gesellschaftsrechtliche und sonstige zivilrechtliche Vereinbarungen) einschließlich begleitender Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Implementierung von Notfallvorsorge-Maßnahmen
  • Erbrechtliche Regelung der Unternehmensnachfolge (Unternehmertestament)
  •  Testamentsvollstreckung
  • Gründung von Familienstiftungen oder gemeinnützigen Stiftungen
  • Beratung und Betreuung im Nachgang der Unternehmensnachfolge