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Betriebsprüfung

Icons-3D-SteuerRegelmäßig werden Unternehmen von der Finanzverwaltung im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen (umgangssprachlich: Betriebsprüfungen) daraufhin überprüft, ob die Steuererklärungen der Vergangenheit vollständig und inhaltlich richtig gewesen sind. Unausgesprochenes Ziel der Finanzverwaltung ist die Generierung steuerlicher Mehreinnahmen. Nicht immer sind sich der Mandant und die Finanzverwaltung über die Feststellungen der Betriebsprüfung einig. Der laufende steuerliche Berater ist zwar bemüht, die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Manchmal lassen sich – quasi im Vergleichswege – Einigungen im Rahmen der steuerlichen Schlussbesprechung erzielen. Ist dies nicht möglich, so gerät der Steuerberater aber oftmals in ein Dilemma. Denn im Hinblick darauf, dass auch bei anderen Mandanten regelmäßig Betriebsprüfungen stattfinden und er bezüglich künftiger Schlussbesprechungen gelegentlich auf das Wohlwollen angewiesen ist, wird er die Interessen seines Mandanten möglicherweise nicht mit der letzten Konsequenz verfolgen können. In dieser Situation bietet es sich an, einen externen Berater hinzuzuziehen, der aufgrund einer anderen beruflichen Ausrichtung nicht auf eine derartige Rücksichtnahme angewiesen ist.

Mein Leistungsspektrum umfasst im Rahmen von Betriebsprüfungen:

  • Überprüfung der Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Interessen des Mandanten
  • Unterstützung Ihres Steuerberaters gegenüber der Finanzverwaltung
  • Führung von Rechtsbehelfen (Einsprüchen) und Rechtsmitteln (Klageverfahren)